1.Sie sind in einen Verkehrsunfall verwickelt? Jetzt zählt nur eins: HANDELN!
- Sichern Sie als erstes die Unfallstelle ab. (Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen, Warndreieck in etwa 100 Metern Entfernung aufstellen)
- Verschaffen Sie sich einen Überblick am Unfallort (Gibt es Verletzte? Wenn Ja, unverzüglich erste Hilfe leisten und Notruf absetzen.
2. Notieren Sie am Unfallort
Damit Sie nichts vergessen, empfiehlt es sich den standardisierten Europäischen Unfallbericht, welcher sich immer im Fahrzeug befinden sollte, zu nutzen.
[Download: Europäischer Unfallbericht] . Er sollte stets in jedem Fahrzeug mitgeführt werden.
Ist dieser nicht vorhanden notieren Sie sich mindestens:
- Das amtliche Kennzeichen des Unfallgegners
- Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners
- Adressen von Zeugen
3. Polizei rufen – ja oder nein?
Die Polizei ist in jedem Fall bei...
• schweren Verkehrsunfällen
• Verletzten
• evtl. Uneinigkeit der Beteiligten über den Unfallhergang
...zu verständigen.
Trotz Unfallaufnahme der Polizei sollten Sie im eigenen Interesse zusätzlich den Europäischen Unfallbericht ausfüllen.
4. Schadenersatzansprüche sichern
Sichern Sie Ihre Ansprüche durch Beauftragung eines unabhängigen Gutachters.
Die entstehenden Kosten sind durch die Versicherung des Unfallverursachers zu übernehmen.